Existenzgründung

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Existenzgründung bezeichnet den formalen und wirtschaftlichen Start eines neuen Unternehmens, vom ersten Ideenscetch über Markt- und Wettbewerbsanalyse bis zur behördlichen Anmeldung. Kernbausteine sind:

  • Geschäftsidee

  • Businessplan

  • Rechtsformwahl

  • Finanzierungskonzept

  • Absicherung (Haftpflicht / Sozialversicherung)

  • Liquiditätsplan

In vielen Dienstleistungs- und Digitalbranchen lassen sich Gründungen heute mit überschaubarem Kapital realisieren: Domain, Hosting, Büro-Software, Marketing-Budget und eventuell eine Haftpflichtpolice reichen oft aus, um testweise in den Markt zu gehen. Produzierende oder lagerhaltende Geschäftsmodelle erfordern dagegen Vorfinanzierung für Material, Technik oder Warenbestand.

Früh geklärte Finanzierung, Bootstrapping, Eigenkapital, Crowdfunding oder öffentliche Kredite, verkürzt den Weg zum Break-even und senkt das persönliche Risiko. Begleitend nutzen viele Gründer Lean-Startup-Tools, um Hypothesen schnell zu prüfen und die Produkt-Markt-Passung vor größeren Investitionen zu sichern.

Häufigster Fehler:

Selbst im Jahr 2025 scheitern noch immer weit über 90% aller Start-ups. Da ich selbst mit vielen Start-ups gearbeitet habe, möchte ich immer wieder darauf hinweisen, dass es wichtiger ist, ein gutes Problem zu finden, als gute Lösungen zu entwickeln. Je besser Du Deine Kunden und deren Probleme verstehst, desto leichter lässt sich nachhaltig eine Lösung (Geschäft) dafür entwickeln.

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Häufig gestellte Fagen (FAQ) zur Existenzgründung

  • Reine Dienstleistungs- und Online-Geschäfte können bereits mit wenigen hundert Euro starten – Kostenpunkte sind meist Gewerbeanmeldung, Web-Auftritt, Software-Abos und erste Marketing­maßnahmen. Produzierende Betriebe oder stationärer Handel benötigen zusätzlich Kapital für Geräte, Lager, Miete und Warenbestand. Hier bewegen sich Startbudgets schnell im mittleren vier- bis fünfstelligen Bereich. Eine genaue Kapitalbedarfs­planung im Businessplan klärt, ob Eigenmittel ausreichen oder Fremdkapital (KfW-Kredit, Bankdarlehen, Investor) notwendig ist.

  • Erforderlich sind eine tragfähige Geschäftsidee, Markt- und Wettbewerbsanalyse, Businessplan, Wahl der passenden Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen, UG, GmbH), behördliche Anmeldung (Gewerbe- oder freiberufliche Meldung beim Finanzamt) sowie persönliche Eignung in Fach- und kaufmännischen Themen.

    Branchen­spezifisch können Meisterbrief, fachliche Zulassungen oder Kammer­eintragungen hinzukommen.

  • Wichtige Programme sind der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit, das EXIST-Stipendium für technologie­orientierte Hochschul­projekte, das BAFA-Förderprogramm Unternehmens­beratung für Coaching­kosten sowie landes­spezifische Innovations- oder Investitionszuschüsse. Ergänzend unterstützen KfW-Mikrodarlehen und Mikromezzanin­fonds junge Unternehmen mit günstigen Konditionen und anteiligem Risiko­kapital.

  • ALG-I-Beziehende können den Gründungszuschuss beantragen: sechs Monate Weiter­zahlung des Arbeits­losengeldes plus 300 € monatlich für soziale Absicherung. Nach Ablauf ist eine Verlängerung um weitere neun Monate mit 300 € möglich, sofern das Business fortbesteht und haupt­beruflich betrieben wird.

    ALG-II-Empfänger:innen können Einstiegsgeld erhalten; Höhe und Dauer variieren nach Einzelfall und kommunaler Richtlinie.

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